MedLegal Schweiz

Healthcare Rechtsberatung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für unsere Beratungsleistungen

Gültig ab: 1. Januar 2025 | Letzte Aktualisierung: Januar 2025

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen MedLegal Schweiz und ihren Mandanten im Bereich der spezialisierten Rechtsberatung für das Gesundheitswesen. Sie gelten für alle Beratungsleistungen, Mandate und sonstigen Dienstleistungen.

Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte mit MedLegal Schweiz, einschließlich Beratungen, Mandaten, Gutachten und sonstigen juristischen Dienstleistungen im Bereich Medizinrecht und Healthcare Compliance.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

1.1 Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen MedLegal Schweiz und dem Mandanten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Hinweis: Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.

1.2 Mandatserteilung

Ein Mandatsverhältnis kommt durch schriftliche Mandatserteilung oder durch schlüssiges Verhalten zustande. Der Umfang des Mandats bestimmt sich nach der Mandatserteilung sowie den ergänzenden Weisungen des Mandanten.

Schriftliche Form: Mandatsvereinbarung, E-Mail-Bestätigung oder Auftragsschreiben
Schlüssiges Verhalten: Annahme der Beratung nach Kostenvoranschlag

1.3 Anwendbares Recht

Auf das Mandatsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag (Art. 394 ff. OR) sowie die anwaltlichen Standesregeln.

§ 2 Leistungsumfang und Beratungspflichten

2.1 Beratungsleistungen

MedLegal Schweiz erbringt spezialisierte Rechtberatung in den Bereichen Medizinrecht, Healthcare Compliance und verwandten Rechtsgebieten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Mandatsvereinbarung.

Arztrecht & Berufshaftung
  • • Haftpflichtberatung
  • • Standesrechtliche Verfahren
  • • Praxisübernahmen
Patientenrecht & Ethik
  • • Aufklärungspflichten
  • • Medizinethische Fragen
  • • Forschungsrecht
Healthcare Compliance
  • • Heilmittelgesetz
  • • Datenschutz
  • • Medizinprodukte

2.2 Sorgfaltspflicht

MedLegal Schweiz verpflichtet sich zur gewissenhaften und fachkundigen Bearbeitung der übertragenen Mandate unter Beachtung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht und der einschlägigen Standesregeln.

Wichtig: Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für einen bestimmten Erfolg. Rechtliche Entwicklungen und Änderungen der Rechtsprechung können nicht vorhergesagt werden.

2.3 Informationspflichten

MedLegal Schweiz informiert den Mandanten über alle wesentlichen Entwicklungen im Mandatsverlauf und berät über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der rechtlichen Maßnahmen.

Regelmäßige Updates:
Quartalsweise Mandatsberichte bei laufenden Verfahren
Kostencontrolling:
Mitteilung bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen

§ 3 Pflichten des Mandanten

3.1 Mitwirkungspflichten

Der Mandant ist verpflichtet, MedLegal Schweiz alle für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen sowie alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Vollständige Information: Alle rechtlich relevanten Tatsachen sind mitzuteilen, auch wenn sie ungünstig erscheinen.
Rechtzeitige Mitteilung: Änderungen der Sachlage sind unverzüglich mitzuteilen.
Dokumentation: Relevante Unterlagen sind vollständig und lesbar zu übermitteln.

3.2 Weisungsrecht

Der Mandant hat das Recht, MedLegal Schweiz im Rahmen des Mandats Weisungen zu erteilen. Weisungen, die gegen Gesetz oder Standesregeln verstoßen, werden nicht befolgt.

Grenzen des Weisungsrechts: Weisungen, die zu standeswidrigem oder rechtswidrigem Verhalten führen würden, müssen abgelehnt werden und können zur Mandatsniederlegung führen.

3.3 Zahlungspflicht

Der Mandant verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Honorare sowie zur Erstattung der Auslagen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.

Kostenart Fälligkeit Zahlungsziel
Honorar nach Zeitaufwand Monatliche Abrechnung 30 Tage netto
Pauschalhonorar Nach Vereinbarung Gemäß Vertrag
Auslagen Mit Honorarrechnung 30 Tage netto

§ 4 Honorar und Kostenerstattung

4.1 Honorarberechnung

Das Honorar bestimmt sich nach dem Zeitaufwand, der Schwierigkeit der Angelegenheit, dem Streitwert sowie der Bedeutung der Sache für den Mandanten. Die aktuellen Stundensätze sind:

Arztrecht & Berufshaftung
CHF 280
pro Stunde
Patientenrecht & Ethik
CHF 320
pro Stunde
Healthcare Compliance
CHF 350
pro Stunde

Abrechnungseinheit: 6-Minuten-Takte (0,1 Stunden) | Mindesthonorar: CHF 150 pro Beratungsvorgang

4.2 Pauschalvereinbarungen

Für wiederkehrende Beratungsleistungen oder umfangreichere Projekte können Pauschalvereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.

Compliance-Betreuung

Monatliche Pauschalbetreuung für laufende Compliance-Überwachung

ab CHF 2.800/Monat
Projektberatung

Festpreis für abgrenzbare Projekte nach Aufwandschätzung

nach Vereinbarung

4.3 Auslagen und Nebenkosten

Neben dem Honorar sind folgende Auslagen und Nebenkosten zu erstatten:

Postversand und Kurierdienste Nach Aufwand
Telefon- und Kommunikationskosten Nach Aufwand
Reisekosten (Bahnfahrten 1. Klasse) Nach SBB-Tarif
Reisezeit 50% des Stundensatzes
Gerichts- und Amtsgebühren Nach Beleg
Externe Gutachten und Expertisen Nach Rechnung

4.4 Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Fälligkeit und Zahlungsziel

Honorare und Auslagen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Pauschalvereinbarungen können abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

Zahlungsarten
  • • Banküberweisung (bevorzugt)
  • • SEPA-Lastschrift (nach Einzugsermächtigung)
  • • Kreditkarte (gegen Aufpreis)
Skonto

Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen: 2% Skonto auf den Nettobetrag (ohne Auslagen)

5.2 Verzug und Verzugszinsen

Bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist gerät der Mandant ohne weitere Mahnung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% p.a. berechnet.

Mahngebühren: 1. Mahnung: CHF 20, 2. Mahnung: CHF 40, 3. Mahnung: CHF 60. Inkassokosten gehen zu Lasten des Schuldners.

5.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Mandant kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

5.4 Kostenvorschuss

MedLegal Schweiz kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen, insbesondere bei umfangreicheren Mandaten oder bei gerichtlichen Verfahren.

Verwendung: Vorschüsse werden mit den nächsten Honorarrechnungen verrechnet. Ein evtl. Überschuss wird erstattet.

§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung

6.1 Haftungsumfang

MedLegal Schweiz haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt.

Berufshaftpflichtversicherung
Deckungssumme pro Schadenfall:
CHF 2.000.000
Jahreshöchstleistung:
CHF 4.000.000

6.2 Haftungsausschluss

Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Mandanten, durch Nichtbefolgung von Empfehlungen oder durch höhere Gewalt entstehen.

Ausgeschlossen: Reine Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Folgeschäden
Keine Haftung: Für Rechtsentwicklungen nach Beratungsende

6.3 Verjährung

Schadensersatzansprüche gegen MedLegal Schweiz verjähren zwei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch fünf Jahre nach der schädigenden Handlung.

§ 7 Vertraulichkeit und Schweigepflicht

7.1 Anwaltliches Berufsgeheimnis

MedLegal Schweiz unterliegt dem anwaltlichen Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB und den standesrechtlichen Verschwiegenheitspflichten. Alle im Rahmen der Mandatsbeziehung bekannt gewordenen Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Schutzumfang
  • • Alle mandantenbezogenen Informationen
  • • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
  • • Persönliche und vertrauliche Daten
  • • Beratungsinhalte und Strategien

7.2 Mitarbeiterverpflichtung

Alle Mitarbeiter und Hilfspersonen von MedLegal Schweiz sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und entsprechend geschult. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

7.3 Grenzen der Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht entfällt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Entbindung durch den Mandanten oder wenn gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen.

Ausnahmen: Geldwäschereigesetz, behördliche Anfragen mit Rechtsgrundlage, Strafanzeigepflicht bei schweren Verbrechen

§ 8 Beendigung des Mandatsverhältnisses

8.1 Ordentliche Beendigung

Das Mandatsverhältnis endet durch Erfüllung des Auftrags, durch einvernehmliche Aufhebung oder durch Kündigung einer Partei. Eine Kündigung kann jederzeit erfolgen.

Kündigung durch Mandant:
Jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich
Kündigung durch Anwalt:
Nur aus wichtigem Grund oder mit angemessener Frist

8.2 Folgen der Beendigung

Bei Beendigung des Mandats sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Mandatsunterlagen werden nach Zahlung aller offenen Forderungen herausgegeben.

Unterlagenherausgabe: Nach vollständiger Zahlung aller Honorare und Auslagen
Aufbewahrungsfrist: Mandatsakten werden 10 Jahre aufbewahrt

8.3 Zurückbehaltungsrecht

MedLegal Schweiz kann Mandatsunterlagen und -akten bis zur vollständigen Begleichung aller Honorar- und Auslagenforderungen zurückbehalten, soweit dadurch nicht die Rechte des Mandanten unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Wiener UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.

9.2 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist der Gerichtsstand am Sitz von MedLegal Schweiz vereinbart. MedLegal Schweiz ist berechtigt, den Mandanten auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

Alternative Streitbeilegung: Vor Klageerhebung wird die Durchführung eines Mediationsverfahrens empfohlen.

9.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.4 Änderungen der AGB

MedLegal Schweiz behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Mandanten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Mandant nicht binnen 30 Tagen schriftlich widerspricht.

Widerspruchsrecht: Bei Widerspruch gegen geänderte AGB gelten die bisherigen Bedingungen für laufende Mandate weiter.

Fragen zu den AGB?

Juristische Beratung zu unseren Geschäftsbedingungen

Falls Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben oder einzelne Punkte einer näheren Erläuterung bedürfen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kostenlose Erstberatung: Fragen zu unseren AGB beantworten wir im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Beratung.

Nutzen Sie unser Kontaktformular und kennzeichnen Sie Ihre Anfrage als "AGB-Frage".

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der aktuellen schweizerischen Rechtslage erstellt.

Rechtlicher Hinweis: Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen und gelten für alle nach dem Inkrafttreten geschlossenen Mandate. Für bestehende Mandate gelten diese AGB ab dem nächsten Honorarabrechnungszeitraum.