MedLegal Schweiz
Healthcare Rechtsberatung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für unsere Beratungsleistungen
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen MedLegal Schweiz und ihren Mandanten im Bereich der spezialisierten Rechtsberatung für das Gesundheitswesen. Sie gelten für alle Beratungsleistungen, Mandate und sonstigen Dienstleistungen.
Anwendungsbereich
Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte mit MedLegal Schweiz, einschließlich Beratungen, Mandaten, Gutachten und sonstigen juristischen Dienstleistungen im Bereich Medizinrecht und Healthcare Compliance.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen MedLegal Schweiz und dem Mandanten. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Hinweis: Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.
1.2 Mandatserteilung
Ein Mandatsverhältnis kommt durch schriftliche Mandatserteilung oder durch schlüssiges Verhalten zustande. Der Umfang des Mandats bestimmt sich nach der Mandatserteilung sowie den ergänzenden Weisungen des Mandanten.
1.3 Anwendbares Recht
Auf das Mandatsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag (Art. 394 ff. OR) sowie die anwaltlichen Standesregeln.
§ 2 Leistungsumfang und Beratungspflichten
2.1 Beratungsleistungen
MedLegal Schweiz erbringt spezialisierte Rechtberatung in den Bereichen Medizinrecht, Healthcare Compliance und verwandten Rechtsgebieten. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Mandatsvereinbarung.
Arztrecht & Berufshaftung
- • Haftpflichtberatung
- • Standesrechtliche Verfahren
- • Praxisübernahmen
Patientenrecht & Ethik
- • Aufklärungspflichten
- • Medizinethische Fragen
- • Forschungsrecht
Healthcare Compliance
- • Heilmittelgesetz
- • Datenschutz
- • Medizinprodukte
2.2 Sorgfaltspflicht
MedLegal Schweiz verpflichtet sich zur gewissenhaften und fachkundigen Bearbeitung der übertragenen Mandate unter Beachtung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht und der einschlägigen Standesregeln.
Wichtig: Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr für einen bestimmten Erfolg. Rechtliche Entwicklungen und Änderungen der Rechtsprechung können nicht vorhergesagt werden.
2.3 Informationspflichten
MedLegal Schweiz informiert den Mandanten über alle wesentlichen Entwicklungen im Mandatsverlauf und berät über Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten der rechtlichen Maßnahmen.
Quartalsweise Mandatsberichte bei laufenden Verfahren
Mitteilung bei Überschreitung von Kostenvoranschlägen
§ 3 Pflichten des Mandanten
3.1 Mitwirkungspflichten
Der Mandant ist verpflichtet, MedLegal Schweiz alle für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen sowie alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
3.2 Weisungsrecht
Der Mandant hat das Recht, MedLegal Schweiz im Rahmen des Mandats Weisungen zu erteilen. Weisungen, die gegen Gesetz oder Standesregeln verstoßen, werden nicht befolgt.
Grenzen des Weisungsrechts: Weisungen, die zu standeswidrigem oder rechtswidrigem Verhalten führen würden, müssen abgelehnt werden und können zur Mandatsniederlegung führen.
3.3 Zahlungspflicht
Der Mandant verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Honorare sowie zur Erstattung der Auslagen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen.
Kostenart | Fälligkeit | Zahlungsziel |
---|---|---|
Honorar nach Zeitaufwand | Monatliche Abrechnung | 30 Tage netto |
Pauschalhonorar | Nach Vereinbarung | Gemäß Vertrag |
Auslagen | Mit Honorarrechnung | 30 Tage netto |
§ 4 Honorar und Kostenerstattung
4.1 Honorarberechnung
Das Honorar bestimmt sich nach dem Zeitaufwand, der Schwierigkeit der Angelegenheit, dem Streitwert sowie der Bedeutung der Sache für den Mandanten. Die aktuellen Stundensätze sind:
Arztrecht & Berufshaftung
Patientenrecht & Ethik
Healthcare Compliance
Abrechnungseinheit: 6-Minuten-Takte (0,1 Stunden) | Mindesthonorar: CHF 150 pro Beratungsvorgang
4.2 Pauschalvereinbarungen
Für wiederkehrende Beratungsleistungen oder umfangreichere Projekte können Pauschalvereinbarungen getroffen werden. Diese bedürfen der Schriftform.
Compliance-Betreuung
Monatliche Pauschalbetreuung für laufende Compliance-Überwachung
Projektberatung
Festpreis für abgrenzbare Projekte nach Aufwandschätzung
4.3 Auslagen und Nebenkosten
Neben dem Honorar sind folgende Auslagen und Nebenkosten zu erstatten:
4.4 Mehrwertsteuer
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Fälligkeit und Zahlungsziel
Honorare und Auslagen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Pauschalvereinbarungen können abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.
Zahlungsarten
- • Banküberweisung (bevorzugt)
- • SEPA-Lastschrift (nach Einzugsermächtigung)
- • Kreditkarte (gegen Aufpreis)
Skonto
Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen: 2% Skonto auf den Nettobetrag (ohne Auslagen)
5.2 Verzug und Verzugszinsen
Bei Nichtzahlung innerhalb der gesetzten Frist gerät der Mandant ohne weitere Mahnung in Verzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% p.a. berechnet.
Mahngebühren: 1. Mahnung: CHF 20, 2. Mahnung: CHF 40, 3. Mahnung: CHF 60. Inkassokosten gehen zu Lasten des Schuldners.
5.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Mandant kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
5.4 Kostenvorschuss
MedLegal Schweiz kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen, insbesondere bei umfangreicheren Mandaten oder bei gerichtlichen Verfahren.
§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung
6.1 Haftungsumfang
MedLegal Schweiz haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten verursacht werden. Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt.
Berufshaftpflichtversicherung
CHF 2.000.000
CHF 4.000.000
6.2 Haftungsausschluss
Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Angaben des Mandanten, durch Nichtbefolgung von Empfehlungen oder durch höhere Gewalt entstehen.
6.3 Verjährung
Schadensersatzansprüche gegen MedLegal Schweiz verjähren zwei Jahre nach Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens jedoch fünf Jahre nach der schädigenden Handlung.
§ 7 Vertraulichkeit und Schweigepflicht
7.1 Anwaltliches Berufsgeheimnis
MedLegal Schweiz unterliegt dem anwaltlichen Berufsgeheimnis nach Art. 321 StGB und den standesrechtlichen Verschwiegenheitspflichten. Alle im Rahmen der Mandatsbeziehung bekannt gewordenen Informationen werden streng vertraulich behandelt.
Schutzumfang
- • Alle mandantenbezogenen Informationen
- • Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
- • Persönliche und vertrauliche Daten
- • Beratungsinhalte und Strategien
7.2 Mitarbeiterverpflichtung
Alle Mitarbeiter und Hilfspersonen von MedLegal Schweiz sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und entsprechend geschult. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.
7.3 Grenzen der Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheitspflicht entfällt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Entbindung durch den Mandanten oder wenn gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen.
Ausnahmen: Geldwäschereigesetz, behördliche Anfragen mit Rechtsgrundlage, Strafanzeigepflicht bei schweren Verbrechen
§ 8 Beendigung des Mandatsverhältnisses
8.1 Ordentliche Beendigung
Das Mandatsverhältnis endet durch Erfüllung des Auftrags, durch einvernehmliche Aufhebung oder durch Kündigung einer Partei. Eine Kündigung kann jederzeit erfolgen.
Jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich
Nur aus wichtigem Grund oder mit angemessener Frist
8.2 Folgen der Beendigung
Bei Beendigung des Mandats sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Mandatsunterlagen werden nach Zahlung aller offenen Forderungen herausgegeben.
8.3 Zurückbehaltungsrecht
MedLegal Schweiz kann Mandatsunterlagen und -akten bis zur vollständigen Begleichung aller Honorar- und Auslagenforderungen zurückbehalten, soweit dadurch nicht die Rechte des Mandanten unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des Wiener UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
9.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist der Gerichtsstand am Sitz von MedLegal Schweiz vereinbart. MedLegal Schweiz ist berechtigt, den Mandanten auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
Alternative Streitbeilegung: Vor Klageerhebung wird die Durchführung eines Mediationsverfahrens empfohlen.
9.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
9.4 Änderungen der AGB
MedLegal Schweiz behält sich vor, diese AGB zu ändern. Änderungen werden dem Mandanten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Mandant nicht binnen 30 Tagen schriftlich widerspricht.
Widerspruchsrecht: Bei Widerspruch gegen geänderte AGB gelten die bisherigen Bedingungen für laufende Mandate weiter.
Fragen zu den AGB?
Juristische Beratung zu unseren Geschäftsbedingungen
Falls Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben oder einzelne Punkte einer näheren Erläuterung bedürfen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kostenlose Erstberatung: Fragen zu unseren AGB beantworten wir im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Beratung.
Nutzen Sie unser Kontaktformular und kennzeichnen Sie Ihre Anfrage als "AGB-Frage".
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden unter Berücksichtigung der aktuellen schweizerischen Rechtslage erstellt.
Rechtlicher Hinweis: Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen und gelten für alle nach dem Inkrafttreten geschlossenen Mandate. Für bestehende Mandate gelten diese AGB ab dem nächsten Honorarabrechnungszeitraum.